DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2701-7605.2022.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2701-7605 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-01 |
Bilanzdelikte beschäftigen die Wirtschaftswissenschaft bereits sehr lange und führen zu erheblichen Schäden. Trotz der Weiterentwicklung des Überwachungssystems kommt es immer wieder zu neuen Fällen. Dabei stellt sich oft die Frage, wie es zur Entstehung der Taten kommen konnte und warum diese nicht bereits im Vorhinein verhindert wurden. Um diese Frage beantworten zu können, sind die aktuellen Präventionsmaßnahmen und deren Hemmnisse zu betrachten.
Seit dem Zusammenbruch des ehemaligen Zahlungsdienstleisters Wirecard im Sommer 2020 ist einiges passiert: Es gab einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Bundestag, die ersten Gesetzesreformen im Zuge des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität wurden im Mai 2021 beschlossen und auch die gerichtliche Aufarbeitung hat bereits begonnen. Der Abschlussprüfer von Wirecard steht dabei im Fokus der Diskussionen: Im November 2021 hatte das Handelsblatt den Wambach*-Bericht veröffentlicht. In diesem Bericht sollten die vom Parlamentarischen Untersuchungsausschuss beauftragten Sonderprüfer die Arbeit von EY als Abschlussprüfer beurteilen.
Erhöhte Komplexität und steigender Wettbewerbsdruck veranlassen Unternehmen vermehrt, Infrastruktur und Prozesse an Drittparteien auszulagern. Eine Auslagerung bringt jedoch einige Risiken mit sich. Diese können mit einem Third Party Risk Management (TPRM) adressiert werden. Auf Basis einer Fallstudien-Analyse der Atupri Gesundheitsversicherung wird in diesem Beitrag aufgezeigt, wie es Atupri gelungen ist, ein TPRM zu etablieren, das einen Mehrwert für das Unternehmen schafft.
Unerwartete Ereignisse, Störungen des Alltags bis hin zu Krisen und Katastrophen stellen heutige Gesellschaften schnell vor große Herausforderungen. Für ein effizientes Krisenmanagement ist es notwendig, alle verfügbaren Ressourcen zu mobilisieren und in die Ereignisbewältigung einzubinden, wie auch die Beobachtungen aus der Covid-19 Pandemie als langwierige Krisensituation und die bisherigen Erkenntnisse aus dem Hochwasser im Juli 2021 als Ad-hoc-Katastrophenlage zeigen.
+++ Überbrückungshilfe IV: Anträge bis Ende März möglich +++ Besser vorbereitet durch Risikomanagement +++ Das müssen Unternehmen für ihre Webseiten beachten +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: