Seit dem Zusammenbruch des ehemaligen Zahlungsdienstleisters Wirecard im Sommer 2020 ist einiges passiert: Es gab einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Bundestag, die ersten Gesetzesreformen im Zuge des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität wurden im Mai 2021 beschlossen und auch die gerichtliche Aufarbeitung hat bereits begonnen. Der Abschlussprüfer von Wirecard steht dabei im Fokus der Diskussionen: Im November 2021 hatte das Handelsblatt den Wambach*-Bericht veröffentlicht. In diesem Bericht sollten die vom Parlamentarischen Untersuchungsausschuss beauftragten Sonderprüfer die Arbeit von EY als Abschlussprüfer beurteilen. Der Bericht war als geheim eingestuft worden, auch der Bundesgerichtshof hatte die Veröffentlichung im Sommer 2021 abgelehnt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2701-7605.2022.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2701-7605 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-01 |
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