DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2701-7605.2021.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2701-7605 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-30 |
Die Anforderungen an ein Krisen- und Risikofrüherkennungssystem wurden zum Jahresbeginn präzisiert und erweitert. Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, kurz StaRUG, fordert eine Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen. Was das insbesondere für die Risikoanalyse bedeutet, darüber sprach Chefredakteur Wolfhart Fabarius mit René Scheffler und Nima Ghassemi-Tabar von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte.
Durch die zunehmende digitale Transformation steigt das Cyber-Risiko für Unternehmen immer weiter an. Welche Gefahren drohen, zeigt sich immer wieder in der Presse, wenn über Hackerangriffe auf ein Unternehmen berichtet wird. Mehr als 80 % der DAX-Konzerne weisen im Risikobericht Cyber-Risiken oder vergleichbare Risiken aus.
Die bei jedem Unternehmen unvermeidlichen Risiken können zu Krisen oder auch zu einer Insolvenz führen. Das damit bestehende Insolvenzrisiko beeinflusst den Unternehmenswert. Eine Beurteilung des Insolvenzrisikos ist nicht nur bei einer Unternehmensbewertung notwendig, sondern auch zur Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen aus dem StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz). Im Beitrag wird erläutert, wie die Risiken eines Unternehmens analysiert und mit der kostenlosen Software „Risikosimulator“ aggregiert werden können. Mit den anhand eines Fallbeispiels dargestellten Verfahren werden die gesetzlichen Anforderungen an das Krisen- und Risikomanagement erfüllt und die Voraussetzungen für eine wertorientierte Unternehmensführung geschaffen.
Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) ist am 1.7.2021 in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung zur vorherigen Rechtslage: Für den Vorstand wird die Einrichtung eines Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems gesetzlich vorgeschrieben.
+++ VID: Keine Insolvenzwelle in Sicht +++ Transparenzregister: Gesetz tritt am 1.8.2021 in Kraft +++
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten am 11.6.2021 in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung angenommen. Ziel sei es, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen, teilte der Bundestag mit. Zur Abstimmung lag auch die Stellungnahme des Bundesrats vor, der keine Einwände gegen den Entwurf erhob.
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