DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2701-7605.2020.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2701-7605 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-23 |
Informationen und Know-how wie Rezepturen, Produktionsverfahren und Lieferantendaten sind für viele Unternehmen essentielle Wettbewerbsfaktoren, die es zu schützen gilt. Unternehmen sehen sich sowohl intern als auch extern zunehmend mit Bedrohungen konfrontiert. Nur ein ganzheitlicher Schutz kann ein adäquates Sicherheitsniveau etablieren und einen umfassenden Schutz von Informationen gewährleisten. Rein rechtlich ist nach dem neuen Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) nur geschützt, wer seine Geschäftsgeheimnisse selbst umfassend schützt.
Risikoblindheit ist weit verbreitet: Menschen neigen dazu, Risiken zu verdrängen, schätzen die Bedeutung von Risiken falsch ein und berücksichtigen diese bei ihren Entscheidungen und Handlungen oft nicht adäquat. Risikoblindheit ist eine wesentliche Ursache dafür, dass speziell das Risikomanagement von Unternehmen in vielen Fällen sehr schwach entwickelt ist. Es ist insbesondere oft nicht gewährleistet, dass Risiken bei unternehmerischen Entscheidungen hinreichend berücksichtigt werden. Das kann den langfristigen Erfolg eines Unternehmens gefährden.
Risikomanagement gewinnt an Bedeutung. Damit wächst auch die Verantwortung derjenigen, die sich täglich mit der Erkennung, Analyse und Eindämmung von Risiken beschäftigen. Prof. Dr. Ute Vanini von der Fachhochschule Kiel beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit der Rolle und dem Rollenverständnis von Risikomanagern. Mit ihr sprach Chefredakteur Wolfhart Fabarius.
Bereits mit der CSR-Richtlinie hat der europäische Gesetzgeber das Erfordernis einer nachhaltigen, sozialen Verantwortung für Unternehmen verankert. Der aktuelle Diskurs in der Gesetzgebung und Wirtschaft weist darüber hinaus die Tendenz auf, dass zeitnah ein Lieferkettengesetz nach dem Vorbild der UN-Leitprinzipien erlassen wird. Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards müssen sodann innerhalb der Gesamtlieferkette kontrolliert werden. In diesem Beitrag werden die Verankerung dieser Human Rights Compliance im Unternehmen und ihre praktische Umsetzungsmöglichkeit im Rahmen des Risikomanagements dargestellt.
Durch die Ausbreitung des Corona-Virus kommt der Risikoberichterstattung eine bedeutendere Rolle zu als dies bisher der Fall war. Das Ausmaß von existenzgefährdenden Risiken wird sich in den Geschäftsberichten 2020 zeigen. Wie das Beispiel der Lufthansa AG zeigt, tauchten auch bereits in den Geschäftsberichten 2019 entsprechende Risiken pandemischer Erkrankungen auf. Doch auch Cyber-Risiken und vergleichbaren IT-Risiken kommt eine besondere Bedeutung zu: Wie eine Studie der Geschäftsberichte 2019 zeigt, berichten drei Viertel der Unternehmen, die im DAX, MDAX und SDAX gelistet sind, über entsprechende Risiken in ihrem Risikobericht.
Die Corona-Pandemie erzeugt in vielen Unternehmensteilen disruptive Wirkungen. Vom Wegfall kritischer Zulieferer, krisenbedingt einbrechender Nachfrage und mangelnder Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs durch den Ausfall von Personal sind alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen Funktionen im Unternehmen im Zuge der Pandemie betroffen. Daraus ergeben sich massive Anstrengungen im Sinne einer notwendigen Business Continuity. Neben der eigentlichen Aufgabe, der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, spielen auch Haftungsfragen und finanzielle Strafen für das Unternehmen und seine Organe eine entscheidende Rolle.
+++ Finanzchefs geben Risikomanagement größeres Gewicht +++ Präventive Ansätze zur Vermeidung von Wirtschaftskriminalität +++
+++ Stärkung der Bilanzkontrolle +++ Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie +++ Deutschland bekommt Unternehmensstrafrecht +++
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