DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2701-7605.2021.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2701-7605 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-04 |
Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität, kurz FISG, nimmt Gestalt an. Damit reagiert der Gesetzgeber relativ schnell auf den Bilanzskandal von Wirecard. Kurz vor dem Jahreswechsel beschloss das Kabinett der Bundesregierung einen Entwurf, den insbesondere die Ministerien für Finanzen (BMF) und Justiz (BMJV) erarbeitet hatten. Der Entwurf zielt auf die Umsetzung der vordringlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung und dauerhaften Stärkung des Vertrauens in den deutschen Finanzmarkt ab. Kann dieses Vorhaben mit dem vorliegenden Entwurf gelingen? Und was bedeuten die Regelungen speziell für das Risikomanagement? Über diese Fragen sprach Chefredakteur Wolfhart Fabarius mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Fissenewert von der Berliner Kanzlei Buse Heberer Fromm.
Eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) umfasst auch Ansprüche gegen GmbH-Geschäftsführer. Ein entsprechendes Urteil hat der Bundesgerichtshof am 18.11.2020 gefällt (Az: IV ZR 217/19). Darauf verweist Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Fissenewert von der Berliner Kanzlei Buse Heberer Fromm. In dem Fall ging es um den Ersatz von Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife von einer D&O-Versicherung zu ersetzen sind.
Bei der Missachtung von Compliance-Richtlinien drohen Unternehmen nicht nur Bußgelder, sondern auch finanzielle Einbußen aufgrund von Schadensersatzforderungen und Reputationsverlusten. Dies zeigen aktuelle Beispiele wie der Dieselskandal bei Volkswagen und die manipulierte Preisvergabe des ADAC. Lediglich ein Drittel der DAX-Konzerne weist im Risikobericht Compliance-Risiken explizit aus. Über ethisches Verhalten als Teil der Compliance-Risiken berichtet lediglich ein DAX-Konzern.
In der aktuellen Krisensituation gewinnt für Unternehmen die Analyse der eingetretenen Risiken und deren Wirkungen auf die jeweilige Gesellschaft an Bedeutung. Dabei sind insbesondere die sich verändernden Gegebenheiten in den relevanten Branchen und Märkten und der damit verbundenen Erfolgspotenziale des Unternehmens zu berücksichtigen. Gerade bei der strategischen Unternehmensplanung sollten die Erkenntnisse der strategischen Risikoanalyse genutzt werden, um die Robustheit von Strategien zu verbessern.
Der IDW PS 340 n.F. konkretisiert und erweitert die Anforderungen an die Ausgestaltung von Risikofrüherkennungssystemen und der Regierungsentwurf FISG unterstreicht die Bedeutung von Risikomanagementsystemen. Eine zielführende Umsetzung der Neufassung des IDW PS 340 kann den Mehrwert von Risikomanagementsystemen für die Unternehmenssteuerung erhöhen. Dazu bedarf es der Weiterentwicklung ausgewählter Elemente von Risikomanagementsystemen zahlreicher deutscher Unternehmen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Neuerungen des IDW PS 340 n.F. und des Regierungsentwurfs FISG, deren Umsetzungsstatus und Status quo von Risikomanagement in der Unternehmenspraxis sowie einen Ausblick auf wesentliche Handlungsfelder zur Weiterentwicklung von Risikomanagementsystemen. Dazu wird auch auf die aktuelle Deloitte-Benchmarkstudie Bezug genommen.
+++ Schutz von Geschäftsgeheimnissen +++ Neues Sanierungsrecht in Kraft getreten +++
+++ Fall 1: Datenschutzniveau bei Identifizierungsverfahren +++ Fall 2: Risikomanagement unter dem GWG +++ Bußgeld wegen unzulässiger Videoüberwachung von Beschäftigten +++
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