Die Corona-Pandemie hat auch auf den Arbeitsschutz gravierende Auswirkungen. Unter sich ständig verändernden Bedingungen müssen Arbeitgeber die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen und insbesondere das Risiko, dass sich Arbeitnehmer im Betrieb infizieren, so weit wie möglich reduzieren. Dies hat das Arbeitsgericht Hamburg nun in einer Entscheidung noch einmal bestätigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2701-7605.2022.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2701-7605 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-01 |
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