Der Beschluss des Bundestags über das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG) vom 16.7.2021 wird von einigen Unternehmen, Verbänden und Teilen der Wissenschaft kritisiert. Während die einen von Wettbewerbsnachteilen für den Wirtschaftsstandort Deutschland sprechen, gehen anderen die Regelungen nicht weit genug.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2701-7605.2021.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2701-7605 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-09-30 |
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