Insbesondere das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) macht nur knapp drei Jahre nach der letzten großen Überarbeitung eine weitere Anpassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) notwendig. Dabei unterbreitet die Regierungskommission neben der Einarbeitung der gesetzlichen Änderungen primär Empfehlungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in Unternehmensleitung und Unternehmensüberwachung sowie zur Ausgestaltung des Kontroll- und Risikomanagementsystems – bis hin zur Verantwortung des Prüfungsausschusses für die Prüfung der Wirksamkeit dieser Systeme. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick auf die geplanten Änderungen und ordnet sie innerhalb des Gesamtkontextes der Corporate Governance den betroffenen Systemen zu.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2701-7605.2022.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2701-7605 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-31 |
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