Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) ist am 1.7.2021 in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung zur vorherigen Rechtslage: Für den Vorstand wird die Einrichtung eines Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems gesetzlich vorgeschrieben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2701-7605.2021.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2701-7605 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-30 |
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