Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zielt auf die Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage ab, indem Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in globalen Lieferketten gestärkt werden. Dazu sind im LkSG für in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten formuliert, die sich an den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (VN-Leitprinzipien) orientieren und somit international anschlussfähig sind. Die konkrete Umsetzung der Anforderungen des LkSG an ein verantwortliches Management des eigenen Geschäftsbereichs und der Lieferketten stellt jedoch weiterhin viele Unternehmen vor große Herausforderungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2701-7605.2024.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2701-7605 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-08-02 |
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