Die EU-Richtlinie 2022/2557 zur Resilienz kritischer Einrichtungen verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen zur Implementierung nachweisbarer Resilienzmaßnahmen. Der kommende Resilienzplan als zentrales Steuerungs- und Nachweisdokument bildet dabei die Grundlage gegenüber der zentralen Anlaufstelle BBK. Die Methodik eines wirksamen Business Continuity Management Systems unterstützt hierbei die geforderten Mindestinhalte: Risikoanalyse, Risikobewertung, präventive und reaktive Maßnahmen. Die strukturierte Reifegradentwicklung sichert einen nachvollziehbaren Umsetzungsnachweis im KRITIS-Umfeld, flankiert durch sektorenübergreifende Interdependenzanalysen. Die Umsetzung folgt einer risikobasierten Kausalkette auf Basis nationaler Risikoanalysen und erleichtert so die Integration in bestehende Managementsysteme.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2701-7605.2025.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2701-7605 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-08-01 |
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