Die Helma AG ist ein weiterer Insolvenzfall des Jahres 2024. Und wieder zeigt der letzte, im Jahr 2023 veröffentlichte Geschäftsbericht des Jahres 2022, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement – trotz Bestätigung des Abschlussprüfers – nicht erfüllt waren (sofern das im Geschäftsbericht dargestellte Risikomanagement auch dem im Unternehmen vorhandenen entspricht). Der Vorstand hat vermutlich den kritischen Grad der Gefährdung des Unternehmens zu spät erkannt und nicht die geforderten „geeigneten Gegenmaßnahmen“ initiiert. Im Geschäftsbericht wurde eine drohende Bestandsgefährdung nicht rechtzeitig erkannt.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2701-7605.2024.05.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2701-7605 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-09-30 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

