Bilanzierungspflichtige Gesellschaften sind nach den in Deutschland geltenden Rechnungslegungsstandards verpflichtet, im Rahmen der jährlichen Abschlusserstellung ihre Beteiligungen zu bewerten und auf Wertminderungen zu prüfen. Aus den für die Bewertung des Kapitalmarkts abgeleiteten Faktoren ergeben sich potenzielle Risiken einer Wertminderung der Beteiligungen. Hinzu kommt, dass für Kapitalgesellschaften seit 2021 die Pflicht zur Implementierung eines Frühwarnsystems nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) vom Gesetzgeber gefordert wird. Im vorliegenden Beitrag werden anhand eines praxisorientierten Berechnungsbeispiels drei Kernthemen aufgezeigt. Erstens: wie Marktpreisrisiken nicht börsennotierter Beteiligungen mithilfe des Value-at-Risk-(VaR)-Ansatzes quantifiziert werden können. Zweitens: wie die Volatilität des Diskontierungsfaktors als Frühwarnindikator für sich verändernde Marktpreisrisiken fungiert. Drittens: wie der hier vorgestellte Ansatz einen ergänzenden Beitrag zur Erfüllung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie den Pflichten zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen nach StaRUG beiträgt.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2701-7605.2025.06.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2701-7605 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-27 |
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