Das LkSG fordert die Einrichtung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements basierend auf den Ergebnissen regelmäßig und anlassbezogen durchzuführender Risikoanalysen. Diese müssen systematisch und nachvollziehbar umgesetzt werden und sollen Prozesse zur Ermittlung, Gewichtung sowie Priorisierung von Risiken einschließen. Ein wichtiger Bestandteil ist die Wirksamkeitsprüfung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2701-7605.2024.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2701-7605 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-12-06 |
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