Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten am 11.6.2021 in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung angenommen. Ziel sei es, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen, teilte der Bundestag mit. Zur Abstimmung lag auch die Stellungnahme des Bundesrats vor, der keine Einwände gegen den Entwurf erhob.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2701-7605 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-30 |
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