Am 5.1.2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten – und damit das Zeitalter der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeläutet worden. Die Richtlinie ist ein weiterer Meilenstein der Sustainable-Finance-Initiative in der EU, um Nachhaltigkeit im Herzen der (Finanz-)Märkte zu etablieren. In Anbetracht auf die kurz bemessene Vorbereitungszeit wurden mit den im Juli 2023 verabschiedeten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aber noch (vermeintliche) Erleichterungen für die Erstanwendung der Berichtspflichten eingeführt. Die davon umfassten, besonders umfangreichen Regelungen zu einem „Phase-in“ einzelner Angabepflichten oder ganzer Standards werden im vorliegenden Beitrag dargestellt und hinsichtlich ihres tatsächlichen Nutzenpotenzials diskutiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2701-7605.2023.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2701-7605 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.