Durch das Inkrafttreten von StaRUG am 1.1.2021 ist es noch deutlicher geworden, dass alle Kapitalgesellschaften ein System der Risikofrüherkennung installieren und auch nutzen müssen. Dies muss eine bestandsgefährdende Entwicklung des Unternehmens im Vorfeld rechtzeitig erkennen können. Dazu ist es insbesondere notwendig die Risikotragfähigkeit des Unternehmens zu messen. Dies ist naturgemäß die Aufgabe des Risikomanagements und die verwendete Risikomanagementsoftware soll diese Analyse unterstützen. Damit dies gelingt, muss die Software einige Anforderungen erfüllen, was heute allerdings noch nicht von allen am Markt befindlichen Software-Produkten geleistet wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2701-7605.2023.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2701-7605 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-03 |
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